Wir empfehlen Ihnen außerdem, die Website von die Nationalversammlung und des Ministerium für Wirtschaft, Finanzen und Aufschwung die detailliert Länder, für die der Verkauf von Kriegsmaterial erlaubt ist.
Die GICAT steht ihren Mitgliedern zur Verfügung, um diesen Leitfaden zu erläutern und ihn an ihre spezifischen Bedürfnisse anzupassen. Sie ist dankbar für Hinweise auf Fehler oder Verzögerungen bei der Aktualisierung, die ihnen auffallen.
Weitere Informationen : Pierre Antoine Rouquette - pierre-antoine.rouquette@ext.gicat.fr